Antrag des Firmeninhabers

Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer ohne führende Null ein (z. B. 15123456789).

Dienstleistungsvertrag (Entwurf)

FahrschuleWebApp Dienstleistungsvertrag (Entwurf)

Version: 1.0 — Datum: 7.01.2026
1) Vertragsparteien
  • Dienstleister: FahrschuleWebApp (nachfolgend „Unternehmen“)
  • Kunde: Antragstellendes Unternehmen und bevollmächtigte Person (nachfolgend „Kunde“)
2) Leistungsbeschreibung
  • Softwaredienst zur Verwaltung von Fahrschulen, einschließlich Schüler- und Fahrlehrerverwaltung, Planung von Prüfungen/Testfahrten, Berichterstellung und vergleichbarer Funktionen.
3) Nutzungsbedingungen
  • Der Kunde gibt seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiter.
  • Der Kunde ist für die Richtigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich.
  • Zur Kontosicherheit wird eine Richtlinie für sichere Passwörter angewendet.
4) Vergütung und Abrechnung
  • Abrechnung erfolgt auf monatlicher Abonnementbasis. Höhe und Details des Tarifs werden vom Unternehmen bekanntgegeben.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Dienst ausgesetzt werden.
5) Datenschutz und Vertraulichkeit (DSGVO/KVKK)
  • Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags und der geltenden Gesetze.
  • Datensicherungen werden regelmäßig durchgeführt; Löschungs- oder Übertragungsanträge des Kunden werden im gesetzlichen Rahmen erfüllt.
6) Technische Wartung und Support
  • Geplante Wartungsarbeiten werden im Voraus angekündigt.
  • Eine angemessene Verfügbarkeit wird angestrebt; höhere Gewalt ist hiervon ausgenommen.
7) Haftungsbeschränkung
  • Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter haftet das Unternehmen nicht.
  • Die Haftung ist auf den Betrag der betreffenden Rechnungsperiode begrenzt.
8) Laufzeit und Kündigung
  • Das Abonnement verlängert sich monatlich. Der Kunde kann es jederzeit mit schriftlicher Mitteilung kündigen.
  • Bei rechtswidriger Nutzung kann das Unternehmen den Dienst sofort beenden.
9) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig.
  • Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
10) Inkrafttreten
  • Mit Absendung der Bewerbung und Aktivierung des Kontos gilt dieser Vertrag als angenommen.
  • Dieses Dokument ist ein Beispiel; der endgültige Vertrag wird den Parteien gesondert übermittelt.